Gesetzliche Vorschriften Winterdienst

Überblick über die wichtigsten Vorschriften des Winterdienstes

Besteht eine Winterdienst-pflicht?

und wer ist verpflichtet?

Ja, um Unfälle und entstehende Schäden auf Gehwegen zu verhindern, ist jeder Eigentümer dazu verpflichtet, seine Verkehrsflächen des Grundstücks im Winter fachgerecht und satzungstreu zu sichern, da dort keine Zuständigkeit der Räumdienste der Gemeinde oder Stadt besteht. Zur Verkehrssicherungspflicht gehört der Winterdienst bei Schnee und Eisglätte, der Räumdienst bei Eisglätte, sowie das Streuen bei Schneeglätte

Auch Gewerbetreibende sind verpflichtet!

Jeder Gewerbetreibende ist zudem verpflichtet, für Sicherheit auf seinem Betriebsgelände sowie seinen Parkplätzen zu sorgen. Wenn eine Kunde oder Passant sich auf Ihrem Gelände aufgrund von Schnee oder Glätte verletzt, so kann dies juristische Folgen, wie etwa die Zahlung eines Schmerzensgelds wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, nach sich ziehen, und Sie können für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

Unternehmen, Gewerbebetriebe und Händler, die gewerbliche Immobilien besitzen sind zur Sicherung ihrer Verkehsflächen verpflichtet. Gleiches gilt ebenso für Immobilienbesitzer, die Einzelhandelsflächen, Werkstädten, Büros oder Hallen vermieten. Zur Verkehrssicherungspflicht im Winter gehört:

  • Winterdienst bei Schnee
  • Winterdienst bei Eisglätte
  • Räumdienst bei Eisbildung
  • Streuen bei Schneeglätte
 

Des Weiteren können bei der Vernachlässigung der Räumpflicht hohe Bußgelder drohen. Die Höhe der Bußgelder variiert dabei von Kommune zu Kommune.

Wie kann ich mich vor Haftungsansprüchen schützen?

Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vermeiden Unternehmen, wenn sie den Räum- und Winterdienst durchführen: Entweder selbst oder mit Unterstützung eines Winterdienst-Partner. EQQO übernimmt als marktführender Dienstleister für den Winterdienst und trägt die Haftungsrisiken – bundesweit! Der EQQO-Winterdienst ist bei Schnee und Eis 24/7 im Einsatz.

Kann der Winterdienst übertragen werden?

Das ist möglich – allerdings sollten Unternehmen Vorsicht walten lassen: Wer den Streudienst auf andere Personen überträgt, kann weiterhin für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden, die durch mangelhafte Räumung und/oder Streuung entstehen. Idealerweise garantiert ein Streudienst wie EQQO die Übernahme des Haftungsrisikos bzw. hält die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht vertraglich fest.

Unternehmen können den Winterdienst auf dem Firmengelände dazu an einen Dienstleister wie EQQO übertragen: Beim marktführenden Winterdienst können Unternehmen schon im Buchungsprozess alle relevanten Flächen markieren, die regelmäßig geräumt werden sollen. So erfüllen sie in den Wintermonaten nicht nur ihre Verkehrssicherungspflichten – sondern auch die Schutz- und Fürsorgepflicht für Mitarbeiter.

Schneeräumung von Hauptstrecken auf Firmengelände reicht

Aber: Das Firmengelände muss nicht komplett geräumt! Um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, reicht es auch, die für Mitarbeiter während der üblichen Arbeitszeiten wichtige Strecken freizuhalten. Ist hingegen absehbar, dass Mitarbeiter, Lieferanten oder Kunden abseits der üblichen Arbeitszeiten aufs Firmengelände kommen, müssen auch zu dieser Zeit die wichtigen Strecken freigehalten werden.
 

EQQo übernimmt die Haftung

EQQO nimmt Ihnen die Sorgen um den verantwortungsvollen Winterdienst ab. Gleichzeitig übernehmen wir auch die Haftung für Sie, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihrem Gewerbe und Ihren Kunden widmen können und keine Angst vor rechtlichen Folgen im Winter haben müssen.

Schon gewusst?

Der Winterdienst auf dem Firmengelände betrifft Unternehmen auch dann, wenn ihnen die genutzte Immobilie gar nicht selbst gehört. Während nämlich üblichen Räumflächen im Winter dem Eigentümer obliegen, haben Unternehmen eine spezielle Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten: Sie müssen auf ihrem Winter auch unabhängig vom Winter-Räumdienst einen möglichst unfallfreien Ablauf der täglichen Arbeit sicherstellen.

Die Vorteile unserer Winterdienstleistung

Wann gilt die Winterdienstpflicht?

Die Temperaturen fallen – und die winterliche Verkehssicherungspflicht wird wieder aktuell. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst Maßnahmen wie den Räumdienst und Streudienst Sie dienen dazu die Verkehssicherungspflicht auf Straßen, Plätzen und Wegen zu gewährleisten und Gefahren durch Schnee, Eis und glatte Straßen abzuwenden. Prinzipiell beginnt die Winterdienstpflicht mit dem ersten Schneefall oder der ersten entstandenen Glätte. Im Allgemeinen ist somit die Saison für den Winterdienst von November bis März, jedoch kann es in Einzelfällen auch in den Monaten davor oder danach noch Schneefall oder Glätte geben, was stark von Wetterschwankungen abhängt.

Wir sind flexibel

Im öffentlichen Raum übernehmen die Kommunen die Schneeräumung und den Streudienst, auf gewerblichen Grundstücken sind Vermieter bzw. Unternehmer für den Winterdienst zuständig. Um auf der sicheren Seite zu sein, können Unternehmen die Pflicht zur Verkehrssicherung einem Winterdienst in Ihrer Nähe wie EQQO übertragen.

Bei EQQO können Sie auch außerhalb der typischen Winterdienstsaison den Winterdienst in Anspruch nehmen, wenn etwa der April wieder macht, was er will. So sind sie auf jeden Fall vorbereitet und können immer mit einem guten Gefühl auf die Wettervorhersage schauen.

Welche Streumittel sind erlaubt?

Welche Streumittel nach den gesetzlichen Vorschriften erlaubt sind, ist von der Verordnung der eigenen Gemeinde oder Stadt abhängig. In den öffentlichen Bereichen, auf denen Anliegerpflichten wahrgenommen werden müssen wie z.B. auf Gehwegen ist der Einsatz von Steinsalz grundsätzlich nur in bestimmten Situationen zulässig (z.B. Eisregen) und in besonders gefährdeten Bereichen, wie zum Beispiel Treppen. Auf privaten Flächen (z.B. Hauseinfahrt) kann Salz eingesetzt werden. Hier gibt es keine Unterscheidung zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden

Warum gibt es Streusalzverbote?

Normale Streusalze können die Umwelt, Autos und Bauten beschädigen, da das Salz eine korrosive Wirkung besitzt. Darüberhinaus können diese im Allgemeinen auch negative Auswirkungen auf die Gewässer haben. 

Was ist die Alternative zu Streusalz?

Eine gute Alternative bieten sogenannte abstumpfende Stoffe. Diese lassen sich in mineralische Streugranulate, Sand und Granulate aus regenerativen Rohstoffen unterscheiden. Mineralische Streugranulate wie z. B. Kies oder Splitt sind günstig und effektiv, jedoch können diese meist scharfkantigen Stoffe Schäden am Schuhwerk und an glatten Fußböden anrichten.

Vom Feld auf die Eisfläche?

Regenerative Stoffe sind meist mürber und können dadurch keine Schäden verursachen. Zudem können diese Stoffe im Gegenzug zu den mineralischen problemlos in Grünflächen gekehrt werden. Dennoch weisen sie einen höheren Anschaffungspreis als mineralische Granulate auf. Diese Stoffe schmelzen Schnee und die Glätte zwar nicht ab, können aber durch ihre Zusammensetzung in Kombination mit Schnee und Glätte die Griffigkeit und Scharfkantigkeit des Untergrundes erhöhen und ihn somit „verzahnen“. Damit findet man besseren Halt auf Glätte und Schnee, wodurch Verletzungen aufgrund von Stürzen verhindert werden können. 

EQQO bietet umweltschonende Streumittel

Mit EQQO können Sie entscheiden, ob umweltschonende Streumittel auf Ihren Gewerbeflächen verwendet werden. So bietet EQQO auch nachhaltige und umweltschonende Streumittel an, mit denen Sie der Umwelt etwas Gutes tun können!

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Wie sind die Gesetzlichen Vorschriften für eine regelkonforme Durchführung?

Der Winter naht, und Sie fragen sich, wie eine vorschriftskonforme Durchführung des Winterdienstes abläuft? Dann haben wir hier die Lösung für Sie! Zuallererst sollten Sie in der Winterdienstsatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt nachsehen, zu welchen Uhrzeiten werktags und sonn- und feiertags die Räumung erfolgen muss. 

Wie fängt man nun an?

Haben Sie sich nun mit Schneeschippe und einem durch die Satzung erlaubten Streumittel ausgerüstet, so kann nun mit der Räumung begonnen werden. Wie breit die von Ihnen freigeräumten Durchgangswege dabei sein müssen finden Sie ebenfalls in der Winterdienstsatzung. Für Gewerbetreibende gilt, dass die gesamte Gewerbefläche, also auch Parkplätze, so zu räumen ist, dass es für Angestellte und Besucher möglich ist bei zumutbaren Sorgfalt die Flächen gefahrlos zu befahren und zu begehen.

Was Unternehmen über die Räum- und Streupflicht wissen sollten

Kaum steht der Winter vor der Tür, ist die Räum- und Streupflicht wieder präsent. Die Räumpflicht und die Streupflicht gehören zur Verkehrssicherungspflicht bzw. zum Winterdienst in Deutschland. Der Winterdienst ist bei Schnee und Eis für die Schneeräumung bzw. der Streudienst zuständig. Auch Unternehmen sind verpflichtet, ihre Gelände frei von Schnee und Eis zu halten.

Mit EQQO-Winterdienst leicht gemacht

Das Schneeräumen ist zeitaufwendig, anstrengend und kann gefährlich sein. Wenn Sie als Gewerbetreibender Mitarbeiterkapazitäten sparen wollen und Ihre Zeit lieber mit den Kunden, in der Firma oder zu Hause verbringen und gleichzeitig kein Risiko beim Winterdienst eingehen möchten, so ist EQOO Ihre Wahl. EQQO bietet nicht nur einen hundertprozentigen Haftungsschutz und einen professionellen und zuverlässigen Service, Sie können den Preis für die Räumung Ihrer Fläche auch in nur 3 Minuten mit dem EQQO-Flächenrechner bestimmen. Mit EQQO ist Ihr Winterdienst immer zu den vorgeschriebenen Zeiten durchgeführt, meist aber schon früher.

So funktioniert der Schneeräumdienst

Die Schneeräumung ist der einzige Weg, um Straßen, Flächen und Wege im Winter frei von Schnee und Eis zu halten. EQQO nutzt dazu spezielle Winterdiensttechnik. Auf kleinen Flächen kommen außerdem manuelle Schneeschieber und Kommunaltraktoren mit Schneeschildern zum Einsatz. So kann EQQO als Schneeräumdienst flexibel auf Anforderungen reagieren und räumt Flächen mit einer Größe von bis zu 150.000 qm. In besonders schneereichen Gebieten können auch Schneeabtransporte organisiert werden.
 

Mit EQQO nie wieder den Winter fürchten!

Die Winterdienstsatzung Frankfurt am main

In Deutschland gibt es keine allgemeine Regelung, wer für die Räumpflicht und Streupflicht zuständig ist. In manchen Städten übernimmt der Bauhof den Streudienst, in anderen müssen die Anlieger selbst dafür sorgen, dass ihre Grundstücke geräumt bzw. gestreut werden. Im betrieblichen Kontext ist die Lage aber eindeutig: Unternehmen sind immer selbst dafür zuständig, ihre gewerblichen Flächen mit einem Winterdienst verkehrssicher zu halten.

Was in der Winterdienstsatzung steht

In der Winterdienstsatzung finden Sie alle relevanten Bestimmungen und gesetzlichen Vorschriften über die Durchführung des Winterdienstes in Ihrer Gemeinde oder Stadt. Nach der Winterdienstsatzung von Frankfurt am Main müssen alle Gehwege von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücken an allen Werktagen, sowie Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 7 Uhr bis 22 Uhr freigeräumt werden. Bei nicht räumbarem Schnee solle auf abstumpfende Mittel zurückgegriffen und auftauende Mittel sollten nur in im Ausnahmefall an besonderen Gefahrenstellen benutzt werden. Die geräumten Wege müssen demnach eine Breite von mindestens 150 cm aufweisen. Die Stadt stellt zudem den Winterdienstverpflichteten Streumittel zu Verfügung.

EQQO spart Aufwand

EQQO bringt deutschlandweite Erfahrungen mit unterschiedlichen Winterdienstsatzungen mit und kümmert sich selbstständig um die Einhaltung der Winterdienstsatzung Ihres Gewerbeorts.

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  • Übertragung der Verkehssicherungspflicht auf EQQO
  • 0% Haftungsrisiko

Ihre Vorteile beim EQQO Winterdienst

Ihre Vorteile beim EQQO Winterdienst

Damit Sie als Unternehmende entspannt durch den Winter kommen und sich keine Gedanken mehr um die Sicherheit auf Ihren Flächen machen oder Anrufe tätigen müssen, laufen Prozesse bei EQQO Winterdienst strukturiert und koordiniert im Hintergrund ab.

Sie möchten sich umfassend über Ihre Vorteile beim EQQO Winterdienst informieren und erfahren, warum es sinnvoll ist, einen modernen Winterdienst bei EQQO zu buchen, was uns von anderen unterscheidet oder warum wir transparente Preise und Services anbieten? Dann schauen Sie sich jetzt gerne unser Video an!

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Wir reagieren auch auf unvorhergesehene Wetterbedingungen, um Ihre Flächen sicher zu halten.

Haftungssicherheit

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Fachkenntnisse

Durch unser Fachwissen und unsere Kenntnisse können wir Ihnen eine vorschriftskonforme Umsetzung garantieren.

Sie haben Fragen? - EQQO antwortet

Wenn der Schneeberg zum Denkmal wird

Betreten auf eigene Gefahr?

Warum Schilder nicht vor Winterdienst bewahren

Ein Schild mit der Aufschrift „Betreten auf eigene Gefahr“ mag den Anschein vermitteln, die Verantwortlichkeit für das Betreten von der glatten oder beschneiten Fläche läge dadurch bei der Person, welche die Fläche betritt. Rechtlich gesehen befreit dies jedoch nicht von der Winterdienstpflicht, und somit kann auch kein Haftungsauschluss vorgenommen werden. Lediglich der Mitschuldanteil der gestürzten Person kann dadurch vor Gericht erhöht werden, da dadurch noch mal deutlich auf die konkrete Gefahr hingewiesen wurde.

EQQO fragen statt Schilder wagen

Mit EQQO können Sie sich die Unsicherheit und die geringen Vorteile eines Schildes sparen und völlige Haftungsfreiheit genießen. Denn EQQO übernimmt nicht nur Ihren Winterdienst, sondern auch die Haftung für diesen. Somit sind sie in jedem Fall mit EQQO auf der sicheren Seite!

Wohin mit Schnee und Eis?

Schneit es längere Zeit, so kann sich der Schnee zu beachtlichen Haufen auftürmen. Bei der Räumung von Schnee und Eis müssen die geräumten Schnee- und Eismassen auf Häufen an den Rändern der Gehwege oder der zu räumenden Flächen abgelegt werden und dürfen nicht auf die Straße geschoben werden. Auch dürfen diese keine Kanaldeckel bedecken, da so das Schmelzwasser schlechter abfließen kann.

Was macht EQQO anders?

EQQO legt besonderen Wert auf die fachgerechte Räumung Ihrer Gewerbeflächen und die Beseitigung der Schnee- und Eisreste, wodurch Risiken minimiert und Ordnungswidrigkeiten ausgeschlossen werden können. Sollte dennoch etwas passieren, haftet EQQO für Sie.

 

Häufige Fragen zu den gesetzlichen Vorschriften

Während die Gemeinden und Städte für die Räumung Ihrer Straßen zuständig sind, sind alle Privatperson und Gewerbetreibende dazu verpflichtet, die eigenen Gehwege oder die Gewerbe- und Industrieflächen, auch Parkplätze, so zu räumen, dass es für Fußgänger, Besucher, Kunden und Angestellten möglich ist, bei zumutbarer Sorgfalt gefahrlos diese Flächen zu befahren oder zu betreten.

Mit EQQO vor allen rechtlichen Konsequenzen geschützt

Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht birgt zudem die Gefahr von Unfällen, die wiederum zivilrechtliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen können. In schweren Fällen kann es auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Kurzum: Verletzen sich Mitarbeiter, Kunden oder Dritte auf Grund eines nicht geräumten oder gestreuten Wegs, kann das Unternehmen in Haftung genommen werden.

In der Winterdienstsatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten Sie genaue Informationen darüber, welche Streumittel eingesetzt werden dürfen. In den öffentlichen Bereichen, auf denen Anliegerpflichten wahrgenommen werden müssen ist der Einsatz von Steinsalz grundsätzlich nur in bestimmten Situationen zulässig und in besonders gefährdeten Bereichen erlaubt. Auf privaten Flächen kann dem gegenüber jedoch Salz nach Ihren Vorstellungen eingesetzt werden. 

Daher können sie zur höheren Griffigkeit des Untergrundes sowohl mineralische oder nachwachsende Streugranulate als auch Sand verwenden. Diese müssen jedoch nach dem Schmelzen von Eis und Schnee von den Flächen beseitigt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ihr Winterdienst kann auf Dienstleister übertragen werden – auch Ihre Pflichten wie auch das Haftungsrisiko. EQQO bietet als deutschlandweiter Dienstleister für den Winterdienst Gewerbekunden nicht nur eine professionelle, zuverlässige und vorschriftskonforme Durchführung, EQQO übernimmt auch die Haftung für den Winterdienst. 

So genießen Sie völlige Sorgenfreiheit im Winter!

Die normale Saison für den Winterdienst ist von November bis März, jedoch beginnt der Winterdienst grundlegend bei der Entstehung der ersten Glätte oder des ersten Schnees und endet, wenn Schnee oder Glätte vorerst nicht mehr fällt oder entsteht

Weitere Informationen über die genauen Uhrzeiten, bis wann Schnee und Glätte auf den Flächen an Werktagen und Sonn- und Feiertagen geräumt werden müssen, befinden sich ebenfalls in der Winterdienstsatzung.

Schneeräumung: Wann Sie einen Schneeräumdienst buchen sollten

Jeden Winter stehen Einzelhandel, Handwerker, Gewerbetreibende und Unternehmen vor der gleichen Frage: Wer räumt den Schnee? Auf öffentlichen Flächen ist die Stadtreinigung zuständig, auf Firmenhöfen, Betriebsgeländen und gewerblich genutzten Parkplätzen ist das Unternehmen selbst in der Verkehssicherungspflicht. Hier kommt der Schneeräumdienst ins Spiel: Winterdienste wie EQQO können Saisonweise oder bei Schneefall gebucht werden. Sie räumen immer dann, wenn es die Wettersituation erfordert.

Wenn sich ein Kunde oder Passant auf Ihrem Gelände durch einen Sturz verletzt, welcher auf Schnee oder Glätte auf Ihrem Grund zurückzuführen ist, so kann diese Person vor Gericht ziehen, was juristische und finanzielle Folgen für Sie haben kann. Von den Klägern werden meist Schmerzensgelder oder Verdienstausfälle eingeklagt, und Sie werden für den entstandenen Schaden haftbar gemacht. 

Mit der hundertprozentigen Haftungsübernahme von EQQO müssen Sie sich darum keine Gedanken machen und sind somit eine große Sorge los.

Lesen sie hier mehr darüber.

Bei der Vernachlässigung der gesetzlich vorgeschriebenen Winterdienstpflicht können hohe Bußgelder drohen, deren Höhe sich an den Gesetzen der unterschiedlichen Bundesländerorientiert. Im Falle von entstandenen Schäden oder Verletzungen, die darauf zurückzuführen sind, können noch juristische Folgen wie etwa Haftstrafen dazukommen.

Die Firmenzentrale von EQQO
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